Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.


 

 

Welche Aufgaben hat die Notarrechtliche Vereinigung?

Seit Jahrzehnten bestehen wissenschaftliche Vereinigungen, deren Ziel die Erforschung und Weiterentwicklung bestimmter Rechtsgebiete ist: Zu nennen sind nur die Familienrechtliche Vereinigung, die Bankrechtliche Vereinigung etc. Aufgabe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung ist die Pflege der "ars notarii". Die Vereinigung fördert die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts. Hierzu zählen insbesondere Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung, die Geschichte des Notariats sowie das notarielle Berufsrecht und seine weitere Entwicklung. Die Notarrechtliche Vereinigung ist ein eingetragener Verein, der gemeinnützige Zwecke verfolgt. Für Beiträge und Spenden werden Spendenquittungen erteilt.

Welche Projekte verfolgt die Notarrechtliche Vereinigung?

- Die Notarrechtliche Vereinigung unterstützt geeignete wissenschaftliche Vorhaben (Dissertationen, Habilitationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten). Mehrere Doktorarbeiten wurden bereits durch Druckkostenzuschüsse gefördert.

- Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung hat einen Förderpreis in Höhe von 10.000.00 DM für besondere wissenschaftliche Verdienste auf dem Gebiet des Notarrechts ausgeschrieben.

- Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung plant die Gründung eines Institutes für Notarrecht an der Universität Würzburg, das eng mit dem Deutschen Notarinstitut in Würzburg zusammenarbeiten soll, und unterstützt das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld sowie weitere geplante notarrechtliche Einrichtungen an deutschen Hochschulen.

- Die Notarrechtliche Vereinigung führt wissenschaftliche Tagungen und Symposien durch, die Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern, Richtern, Verwaltungs- und Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälten und Notaren geben sollen. Neben den jährlichen Mitgliederversammlungen wurde ein Erfahrungsaustausch mit Lehrbeauftragen an den Hochschulen aus dem Bereich des Notariats eingeführt. Ziel ist die Entwicklung eines einheitlichen Lehrkonzeptes für die Unterrichtung der Kautelarjurisprudenz an den Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der notariellen Aufgaben.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich 200,00 DM (für Notarassessoren und Notare a. D. 100,00 DM). Unterstützen Sie durch Ihren Beitritt die wissenschaftliche Zukunft des Notariats. Der notarielle Berufsstand muß in den Zeiten des schnellebigen Wandels und der Internationalisierung in der Wissenschaft präsent sein und seine rechtlichen Grundlagen und Tätigkeitsfelder weiter entwickeln.