
Tätigkeitsbericht
der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 2000/2001
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Notariat in der Rechtswissenschaft stärker herauszuheben. Zu diesem Zweck fördert die Vereinigung die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts unter Einschluss der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung und vertieft den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis.
1. Mitgliederstand
Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit 559 Mitglieder (Stand: März 2001). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis Werbung für die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung zu machen.
Besonders erfreulich ist, dass eine Reihe von Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat. Dies zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.
Folgende Kammern und Notarvereine sind Fördermitglieder:
Bayerischer Notarverein, Rheinische Notarkammer, Notarkammer Berlin, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Notarkammer Oldenburg, Notarkammer Frankfurt, Notarkammer Hamm, Notarkammer Sachsen, Notarkammer Bremen, Notarkammer Koblenz, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Stuttgart, Notarkammer Thüringen, Deutscher Notarverein
2. Vorstand
Dem Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung gehören durch Wahl auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2001 in Halle bzw. satzungsgemäß kraft Amtes an:
Notar Prof. Dr. Rainer Kanzleiter (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar Paul Wagner (stellv. Vorsitzender), Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar Dr. Peter Limmer, Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Notar a. D. Christian Hertel, Notar a. D. Dr. Timm Starke, Notar Dr. Jens Eue, Notar Dr. Norbert Frenz, Notar Dr. Hans-Dieter Kutter, Notar Dr. Jörg Munzig.
3. Tätigkeit des Instituts für Notarrecht Würzburg
a) Gründung und Organisation
Am 27. Januar 2000 wurde das Institut für Notarrecht durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. aus der Taufe gehoben. Ein solcher institutionalisierter Kontakt mit dem Hochschulwesen kann nicht nur Interessen der notariellen Praxis Rechnung tragen, sondern auch eine Lücke im Lehrprogramm füllen und der Universität ein Forschungsfeld mit hoher praktischer Relevanz erschließen. Deshalb hatte die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung zum Zwecke der Umsetzung ihrer satzungsmäßigen Ziele die Gründung des Instituts als organisatorisch verselbständigte Untergliederung beschlossen.
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung besteht für die Deutsche Notarrechtliche Vereingung als Institutsträger die Verpflichtung, die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seine Einrichtungen und seine Infrastruktur für die Forschung der Universität nutzbar zu machen. Das Institut wurde in den Räumen des Deutschen Notarinstituts eingerichtet und unterhält dort ein eigenes Büro. Es wird von einem Vorstand geleitet, der sich satzungsgemäß aus drei Notaren und drei Hochschullehrern der Universität Würzburg zusammensetzt. Vorsitzender des Vorstands ist Prof. Dr. Tiedtke, Universität Würzburg, stellvertretender Vorsitzender Notar Prof. Dr. Kanzleiter, Neu-Ulm. Weitere Mitglieder sind: Prof. Dr. Knemeyer, Prof. Dr. Schwarz (beide Universität Würzburg), Notar Prof. Dr. Brambring, Köln, und RA und Notar Prof. Dr. Döser, Frankfurt.
Das Institut für Notarrecht ist die erste wissenschaftliche Hochschuleinrichtung, die sich notarspezifischen Fragestellungen widmet. Die Erfahrungen dieser Zusammenarbeit können auch Vorbild für weitere vergleichbare Einrichtungen sein.
b) Schwerpunkte der bisherigen Institutsarbeit
Vorlesung "Vertragsgestaltung"
Im Sommersemester 2000 wurde erstmals durch Notar Dr. Peter Limmer, Würzburg, eine vom Institut für Notarrecht getragene Vorlesungsveranstaltung zum Thema "Vertragsgestaltung im Zivilrecht" angeboten. Die Lehrtätigkeit wurde im Wintersemester 2000/2001 mit der Vorlesung "Vertragsgestaltung im Erb- und Familienrecht" fortgesetzt.
Seminar "Unternehmensnachfolge"
Am 1./2. Februar 2001 hat der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Prozessrecht (Prof. Dr. Günter Christian Schwarz) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Notarrecht ein Blockseminar zum Thema "Unternehmensnachfolge" abgehalten. Bereits bei der Wahl der Themen wurde auf praktische Relevanz und Aktualität besonderes Augenmerk gelegt. Die praktische Ausrichtung des Seminars wurde durch die Mitwirkung der Notare Prof. Brambring, Prof. Döser und Prof. Kanzleiter und mehrerer Mitarbeiter des Deutschen Notarinstituts unterstrichen. Den Seminarteilnehmern wurde so ermöglicht, über die Bedeutung der aus theoretischer Sicht bearbeiteten Problembereiche in der Rechtswirklichkeit zu diskutieren.
Forschungsprojekte
An den Lehrstühlen der Würzburger Professoren aus dem Institutsvorstand sind Forschungsprojekte angelaufen, die von der Notarrechtlichen Vereinigung bzw. dem Institut für Notarrecht finanziert und inhaltlich mitgetragen werden. Professor Tiedtke wird sich mit dem "Steuerrecht in der notariellen Vertragsgestaltung" befassen, Professor Schwarz den Themenbereich "Vertragsgestaltung im Recht der Unternehmensnachfolge" betreuen. Professor Knemeyer wird Forschungsarbeiten unter dem Aspekt "Vertragsgestaltung im öffentlichen Recht und Verwaltungsaktsaushandlung" durchführen. In den kommenden Semestern sollen insbesondere notarrechtlich orientierte Dissertationsthemen vergeben werden, weitere Veröffentlichungen in Form von Monographien oder Aufsätzen könnten folgen.
Wissenschaftliches Symposium "Unternehmensnachfolge"
Am 22.06.2001 findet in Würzburg das erste wissenschaftliche Symposium des Instituts für Notarrecht zum Themenkreis "Unternehmensnachfolge im Mittelstand" statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle vertragsgestaltend tätigen Praktiker und einschlägig interessierten Wissenschaftler. Die Tagungsleitung haben die Professoren Schwarz und Tiedtke übernommen. Vortragen werden Notar Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal ("Typische praktische Probleme der Unternehmensnachfolge, dargestellt anhand von Fallbeispielen"), Prof. Dr. Christian Armbrüster, Bucerius Law School, Hamburg ("Rechtsprobleme von Unterbeteiligungs- und Treuhandvereinbarungen als Instrumenten der Unternehmensnachfolge"), Prof. Dr. Ulrich Haas, Mainz ("Das Pflichtteilsrecht als Störfall bei der Unternehmensnachfolge"), und Notar Dr. Stephan Schuck, Andernach ("Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Probleme bei der Unternehmensnachfolge"). Die Beiträge werden in einem Tagungsband zusammengefaßt.
Promotionsvorhaben
Das Institut für Notarrecht greift seit seiner Gründung stetig Problembereiche aus der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes auf, die für eine wissenschaftliche Durchdringung besonders geeignet erscheinen. Auf diesem Wege ist eine Liste mit Dissertationsthemen entstanden, die laufend aktualisiert wird und promotionswilligen Juristen bei der Themenwahl wertvolle Dienste leisten kann.
Veröffentlichungen
Im Berichtszeitraum wurde von den Vorständen des Instituts für Notarrecht eine Vielzahl von Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Notarrechts publiziert.
4. Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
In der Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung sind bisher erschienen
Band 1: Heydn, Die erbrechtliche Nachfolge in Anteile an Partnerschaftsgesellschaften, Köln 1999.
Band 2: Engelmann, Letztwillige Verfügungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger, Köln 1999
Band 3: Lindemeier, Die Unterwerfungserklärung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde, Köln 2000
Band 6: Döbereiner, Ehe- und Erbverträge im deutsch-französischen Rechtsverkehr, Köln 2000
Im Erscheinen sind:
Band 4: Wübben, Anwartschaftsrecht im Erbrecht und ihre kautelarjuristische Ausgestaltung
Band 5: Odersky, Die Abwicklung deutsch-englischer Erbfälle
Band 7: Semrau, Die Dritteinflussnahme auf die Geschäftsführung von GmbH und Personengesellschaften
Band 8: Schörnig, Die obligatorische Gruppenvertretung
5.
Wissenschaftspreis der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
("Helmut-Schippel-Preis")
– Mitwirkung am Vergabeverfahren
Im Jahre 2000 wurde erstmals der mit 10.000 DM dotierte "Helmut-Schippel-Preis" für herausragende praxisbezogene wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Notarrechts ausgelobt. Annähernd zwanzig Bewerber haben am Verfahren teilgenommen. Aufgrund dieser großen Zahl und des hohen Niveaus der eingereichten Arbeiten hat der Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung beschlossen, den Preis zweifach zu vergeben. Ausgezeichnet wurden Prof. Dr. Christian Armbrüster für seine Habilitationsschrift "Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften" und Dr. Joachim Tebben für seine Dissertation zum Thema "Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen". Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen einer Feierstunde anlässlich der 4. Mitgliederversammlung der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung am 16.03.2001 in den Räumen der Universität Halle-Wittenberg. Der Preis wird künftig im zweijährigen Turnus ausgeschrieben.
6. Zusammenarbeit mit anderen Universitäten
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung unterstützt auch das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Stephan Barton, Prof. Dr. Fritz Jost, Prof. Dr. Harald Weber) mit einem jährlichen Zuschuss von 5.000 DM.
Auch die neu gegründete private Bucerius Law School in Hamburg hat einen Zuschuss in Höhe von 5.000 DM erhalten.
Erste Kontakte auf fachlicher Ebene wurden auch zu den Juristischen Fakultäten der Universitäten Jena und Halle-Wittenberg geknüpft.
Würzburg, im März 2001
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