Erster Tätigkeitsbericht des Instituts für Notarrecht

 

1. Organisation und Aufgaben des Instituts für Notarrecht

Am 27. Januar 2000 wurde das Institut für Notarrecht durch Abschluß eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. aus der Taufe gehoben. Die Notarrechtliche Vereinigung verfolgt das Ziel, den Stellenwert des Notarrechts an den Hochschulen durch ständigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu erhöhen. Dem liegt die vor allem im Rahmen der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes gemachte Erfahrung zugrunde, daß der Notar und seine Stellung im Rechtssystem in der wissenschaftlichen Ausbildung, Lehre und Forschung kaum eine Rolle spielt. Viele Fragen der täglichen notariellen Praxis und der Vertragsgestaltung sind bisher nicht eingehend untersucht. Zudem setzt sich auf breiter Front die Erkenntnis durch, daß die Juristenausbildung frühzeitig eine stärkere Praxisorientierung erfahren und auch die Sichtweise des vertragsgestaltenden Juristen Eingang in die Lehre finden muß. Das Notariat sollte die in diesem Zusammenhang eröffnete Möglichkeit nutzen, nachwachsende Juristengenerationen von der Bedeutung des Notars für die Verwirklichung des materiellen Rechts und der Rechtssicherheit zu überzeugen.

Ein institutionalisierter Kontakt mit einer oder mehreren Hochschulen kann somit nicht nur Interessen der notariellen Praxis Rechnung tragen, sondern auch eine Lücke im Lehrprogramm füllen und der Universität ein Forschungsfeld mit hoher praktischer Relevanz erschließen. Deshalb hat die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung zum Zwecke der Umsetzung ihrer satzungsmäßigen Ziele die Gründung eines Instituts für Notarrecht als organisatorisch verselbständigte Untergliederung beschlossen. Schon die räumliche Nähe zum Deutschen Notarinstitut hatte nahegelegt, eine Zusammenarbeit mit der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg anzustreben.

Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages besteht für die Deutsche Notarrechtliche Vereingung als Institutsträger die Verpflichtung, die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seine Einrichtungen und seine Infrastruktur für die Forschung der Universität nutzbar zu machen. Das Institut wurde in den Räumen des Deutschen Notarinstituts eingerichtet und unterhält dort ein eigenes Büro. Es wird von einem Vorstand geleitet, der sich satzungsgemäß aus drei Notaren und drei Hochschullehrern der Universität Würzburg zusammensetzt. Vorsitzender des Vorstands ist Prof. Dr. Tiedtke, Universität Würzburg, stellvertretender Vorsitzender Notar Prof. Dr. Kanzleiter, Neu-Ulm. Weitere Mitglieder sind: Prof. Dr. Knemeyer, Prof. Dr. Schwarz (beide Universität Würzburg), Notar Prof. Dr. Brambring, Köln, und RA und Notar Prof. Dr. Döser, Frankfurt.

 

2. Schwerpunkte der bisherigen Institutsarbeit

 

Vorlesung "Vertragsgestaltung"

Im Sommersemester 2000 wurde erstmals durch Notar Dr. Peter Limmer, Würzburg, eine vom Institut für Notarrecht getragene Vorlesungsveranstaltung zum Thema "Vertragsgestaltung im Zivilrecht" angeboten. Die Lehrtätigkeit wurde im Wintersemester 2000/2001 mit der Vorlesung "Vertragsgestaltung im Erb- und Familienrecht" fortgesetzt.

 

Seminar "Unternehmensnachfolge"

Am 1./2. Februar 2001 hat der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Prozessrecht (Prof. Dr. Günter Christian Schwarz) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Notarrecht ein Blockseminar zum Thema "Unternehmensnachfolge" abgehalten. Bereits bei der Wahl der Themen wurde auf praktische Relevanz und Aktualität besonderes Augenmerk gelegt. Die praktische Ausrichtung des Seminars wurde durch die Mitwirkung der Notare Prof. Brambring, Prof. Döser und Prof. Kanzleiter und mehrerer Mitarbeiter des Deutschen Notarinstituts unterstrichen. Den Seminarteilnehmern wurde so ermöglicht, über die Bedeutung der aus theoretischer Sicht bearbeiteten Problembereiche in der Rechtswirklichkeit zu diskutieren.

 

Forschungsprojekte

An den Lehrstühlen der Würzburger Professoren aus dem Institutsvorstand sind Forschungsprojekte angelaufen, die von der Notarrechtlichen Vereinigung bzw. dem Institut für Notarrecht finanziert und inhaltlich mitgetragen werden. Professor Tiedtke wird sich mit dem "Steuerrecht in der notariellen Vertragsgestaltung" befassen, Professor Schwarz den Themenbereich "Vertragsgestaltung im Recht der Unternehmensnachfolge" betreuen. Professor Knemeyer wird Forschungsarbeiten unter dem Aspekt "Vertragsgestaltung im öffentlichen Recht und Verwaltungsaktsaushandlung" durchführen. In den kommenden Semestern sollen insbesondere notarrechtlich orientierte Dissertationsthemen vergeben werden, weitere Veröffentlichungen in Form von Monographien oder Aufsätzen könnten folgen.

 

Wissenschaftliches Symposium "Unternehmensnachfolge"

Am 22.06.2001 findet in Würzburg das erste wissenschaftliche Symposium des Instituts für Notarrecht zum Themenkreis "Unternehmensnachfolge im Mittelstand" statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle vertragsgestaltend tätigen Praktiker und einschlägig interessierten Wissenschaftler. Die Tagungsleitung haben die Professoren Schwarz und Tiedtke übernommen. Vortragen werden Notar Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal ("Typische praktische Probleme der Unternehmensnachfolge, dargestellt anhand von Fallbeispielen"), Prof. Dr. Christian Armbrüster, Bucerius Law School, Hamburg ("Rechtsprobleme von Unterbeteiligungs- und Treuhandvereinbarungen als Instrumenten der Unternehmensnachfolge"), Prof. Dr. Ulrich Haas, Mainz ("Das Pflichtteilsrecht als Störfall bei der Unternehmensnachfolge"), und Notar Dr. Stephan Schuck, Andernach ("Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Probleme bei der Unternehmensnachfolge"). Die Beiträge werden in einem Tagungsband zusammengefaßt.

 

Promotionsvorhaben

Das Institut für Notarrecht greift seit seiner Gründung stetig Problembereiche aus der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes auf, die für eine wissenschaftliche Durchdringung besonders geeignet erscheinen. Auf diesem Wege ist eine Liste mit Dissertationsthemen entstanden, die laufend aktualisiert wird und promotionswilligen Juristen bei der Themenwahl wertvolle Dienste leisten kann.

 

Wissenschaftspreis der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung ("Helmut-Schippel-Preis") – Mitwirkung am Vergabeverfahren

Im Jahre 2000 wurde erstmals der von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung im zweijährigen Turnus ausgelobte "Helmut-Schippel-Preis" für herausragende praxisbezogene wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Notarrechts vergeben. Annähernd zwanzig Bewerber haben am Verfahren teilgenommen. Aufgrund dieser großen Zahl und des hohen Niveaus der eingereichten Arbeiten hat der Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung beschlossen, den Preis zweifach zu vergeben. Ausgezeichnet wurden Prof. Dr. Christian Armbrüster für seine Habilitationsschrift "Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften" und Dr. Joachim Tebben für seine Dissertation zum Thema "Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen". Bei der Auswahl der Preisträger haben auch die Professoren Schwarz und Tiedtke in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder des Instituts für Notarrecht mitgewirkt.

 

3. Ausblick

 

In konkreter Planung ist neben der Fortführung der genannten Veranstaltungen insbesondere die Einrichtung einer Praktikumsbörse an der Universität Würzburg. Das Institut wird Studenten bei der Vermittlung geeigneter Praktikumsplätze bei Notaren und anderen vertragsgestaltend tätigen Juristen behilflich sein. Vorgesehen ist auch die Abhaltung von Planspielen an der Universität Würzburg in den Bereichen Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Vorbild der bekannten "moot-courts".

 

4. Übersicht über die Veröffentlichungen aus dem Institut

 

Brambring, § 284 Abs. 3 BGB und Grundstückskaufvertrag, DNotZ 2000, 245 ff.

Brambring, Der neue § 284 Abs. 3 BGB – nur ein Missverständnis?, ZfIR 2000, 245 ff.

Brambring, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 1.10.1999, BGH EWiR 2000, 377 ff.

Brambring, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 3.12.1999, BGH EWiR 2000, 809 ff.

Brambring, Rote Karte für Formulierungsvorschläge?, ZNotP 2000, 330 ff.

 

Döser, Anglo-amerikanische Vertragsstrukturen in deutschen Vertriebs-, Lizenz- und sonstigen Vertikalverträgen, NJW 2000, 1451 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, I. Einleitung, JuS, 2000, 246 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, III. Typenunabhängiger Regelungsbedarf, Punkt 1. – 9., JuS 2000, 456 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, III. Typenunabhängiger Regelungsbedarf, Punkt 10 – 14, JuS 2000, 663 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 1., JuS 2000, 773 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 2., JuS 2000, 869 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 3., JuS 2000, 972 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 4., JuS 2000, 1076 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 5., JuS 2000, 1178 ff.

Döser, Einführung in die Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge, IV. Ausgewählte Vertragstypen Punkt 6., JuS 2001, 40 ff.

 

Kanzleiter, Ausreichende Bezeichnung der noch nicht vermessenen Teilfläche in einem Grundstückskaufvertrag, 2000, 1919 f.

Kanzleiter, Anmerkung zu BGH, Urt. 17.03.2000, DNotZ 2000, 931 ff.

Kanzleiter, Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschl. vom 10.12.1999, DNotZ 2001, 149 ff.

 

Schwarz, Empfiehlt sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts, insbesondere der Klagemöglichkeiten von Aktionären?, ZRP 2000, 330 ff.

Schwarz, Europäisches Gesellschaftsrecht, 2000

 

Tiedtke, Anmerkung zu BGH, Urt. vom 28.10.1999, DNotZ 2000, 278 ff.

Tiedtke, Anmerkung zu BGH, Urt. vom 23.5.2000, DNotZ 2001, 122 ff.

Tiedtke, Bedeutung der notariellen Beurkundung eines Haustürgeschäftes, MittBayNot 2000, 85 ff.

Tiedtke /Wälzholz, Die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) nach § 23 EStG in der notariellen Praxis, NotBZ 2000, 133 ff.

Tiedtke /Wälzholz, Gestaltungsüberlegungen im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) nach § 23 EStG, NotBZ 2000, S. 237 ff.

Tiedtke /Wälzholz, Das Steuersenkungsgesetz 2001 (StSenkG) aus Sicht der notariellen Praxis mit Gestaltungsüberlegungen, NotBZ 2000, 356 f.

Tiedtke /Wälzholz, Zuwendung eines Familienwohnheims i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bei teilweiser Fremdvermietung, ZEV 2000, 19 f.

Tiedtke /Wälzholz, Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bei der vorweggenommenen Erbfolge und Erbauseinandersetzung, ZEV 2000, 293 ff.

Tiedtke /Wälzholz, Gewerblicher Grundstückshandel bei Mehrfamilienhäusern und bei Erwerb durch Erbfall, ZEV 2000, 428 f.

Tiedtke/Wälzholz, Ausschlagung einer Erbschaft gegen Zahlung einer Abfindung und Erbschaftskauf als Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG, BB 2001, 234 ff.