Aufgaben

I. Allgemeines

Die Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes, aber auch sonstige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Notariat in der wissenschaftlichen Ausbildung, Lehre und Forschung nahezu keine Rolle spielt. Im universitären Unterricht finden der Notar, seine Funktionen und Aufgaben im Rechtssystem kaum Beachtung. Wissenschaftliche Forschung durch Hochschullehrer im Bereich notarieller Fragestellungen sind ebenfalls vergleichsweise selten. Trotz der Flut wissenschaftlicher Publikationen, sind viele Fragen der täglichen notariellen Praxis und der Vertragsgestaltung wenig oder gar nicht untersucht. Auch Monographien (Doktorarbeiten, Habilitationen, etc.), die sich mit notarspezifischen Fragestellungen befassen, sind eher selten.

Die Anwaltschaft hat die Bedeutung wissenschaftlicher Forschung und Lehre für einen Berufsstand frühzeitig erkannt. Institute für Anwaltsrecht, die teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln ausgestattet sind, beschäftigen sich mit den spezifischen Fragen der anwaltlichen Praxis und des anwaltlichen Berufes und versuchen den Anwaltsberuf in der Lehre und der Ausbildung junger Juristen fest zu verankern. Folgende Institute existieren seit einiger Zeit:

Institut für Anwaltsrecht an der Universität Köln

Institut für Anwaltsrecht an der Universität Bielefeld
(jetzt Institut für Anwalts- und Notarrecht)

Institut für Anwaltsrecht an der Universität Leipzig

Institut für Anwaltsrecht an der Universität München

Institut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität Berlin mit einer
anwaltsorientierten Juristenausbildung

Ziel dieser Institute ist "die Betonung der Anwaltssicht in der Rechtswissenschaft". Dabei soll "universitäre Jurisprudenz um eine wissenschaftliche Perspektive erweitert werden, die im klassischen Ausbildungkanon bisher zu kurz gekommen ist" (vgl. Berliner Anwaltsblatt 1999, 297, vom Institut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität). Im Prospekt des Vereins zur Förderung des Institutes für Anwaltsrecht an der Universität Köln heißt es:

"Das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln schließt eine seit langem bestehende Lücke im Lehr- und Forschungsprogramm der Deutschen Hochschulen. Es verbindet gemeinsame Interessen von Lehre, Wissenschaft und Anwaltschaft. Für die Anwaltschaft, die sich von den Universitäten bislang vielfach ausgegrenzt sah, geht es darum, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses zu verbessern und ein Ansprechpartner für eigene Anregungen zu finden. Für die Universität erschließt sich ein neues Lehr- und Forschungsfeld, das zu Unrecht jahrzehntelang nahezu vollständig vernachlässigt wurde. ... Die anwaltliche Sichtweise kann unmittelbar in die juristischen Vorlesungen mit einfließen, so dass die Anwaltsausbildung zum Integralbestandteil der Juristenausbildung wird."

Diese Argumente gelten in gleichem Maße für das Notariat, das in der universitären Ausbildung ein noch viel größeres Schattendasein führt als die Anwaltschaft. Auch die Praxis zeigt, daß bei den meisten Juristen das Verständnis für die Funktion des Notars im Rechtssystem und seine Bedeutung bei der Verwirklichung des materiellen Rechts und der Rechtssicherheit eher gering ausgeprägt ist. Die Kooperation der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung mit der Universität Würzburg ist ein erster Schritt zur Stärkung der wissenschaftlichen Präsenz des Notariats in den Universitäten.

II. Einzelne Aufgaben

1. Wissenschaftliche Forschungstätigkeit

Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit eines Institutes für Notarrecht an der Universität soll die wissenschaftliche Erforschung notarspezifischer Fragestellungen sein. Dabei geht es weniger um berufsrechtliche Fragestellung, als um materiell-rechtliche Fragen der notariellen Praxis, die Bedeutung des Notars im materiellen Recht, die Verwirklichung der Rechtssicherheit durch Formvorschriften, etc. Bereits in den vergangenen Jahren hat das Deutsche Notarinstitut in verschiedenen Universitäten verschiedene Forschungsvorhaben angeregt. Folgende Beispiele seien genannt:

Arbeitstitel:

Die Vorlesungspflicht des Notars (Uni Augsburg)

Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentumsrecht (FU Berlin)

Vorkaufsrecht des Mieters (Prof. Zawar, bereits veröffentlicht)

Freiwillige Grundstücksversteigerung durch Notare (Uni Halle)

Anerkennung deutscher Testamentsinhalte im Ausland

Die Vorsorgevollmacht im IPR

Dieser Bereich soll verstärkt werden. Die Mitglieder des Vorstandes aus dem Bereich der Universität werden z. B. auf Anregung des Deutschen Notarinstitutes verstärkt Forschungsthemen als Promotionsvorhaben vergeben. Evtl. können auch Habilitationsarbeiten verwirklicht werden. Daneben sollen die beteiligten Hochschullehrer auch Anregungen für eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen erhalten.

Die Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung im Verlag Dr. Otto Schmidt KG wird geeignete wissenschaftliche Forschungsvorhaben veröffentlichen. Die Notarrechtliche Vereinigung kann ggf. auch außerhalb der Schriftenreihe Druckkostenzuschüsse gewähren.

2. Durchführung wissenschaftlicher Symposien

Wissenschaftliche Tagungen, die sich mit Fragestellungen der notariellen Praxis beschäftigen, sind vergleichsweise selten. Bisher wurden von der Bundesnotarkammer im geringen Maße derartige Tagungen durchgeführt (z. B. Tagung zum elektronischen Rechtsverkehr, Europäischer Verbraucherschutz zusammen mit der Europäischen Rechtsakademie etc.). Durch wissenschaftliche Symposien kann eine größere Anzahl von Hochschullehrern und Wissenschaftlern auf ein Thema der Praxis aufmerksam gemacht werden. Es ist geplant, in Würzburg entsprechende wissenschaftliche Symposien zusammen mit der Universität Würzburg durchzuführen. Anregungen können auch hier aus der Arbeit des Deutschen Notarinstitutes gewonnen werden. Auch einzelne Vortragsveranstaltungen in der Universität Würzburg und außerhalb können vom Institut für Notarrecht mitgetragen und geprägt werden.

3. Berücksichtigung der notarspezifischen Fragen in der Ausbildung der Studenten

Bereits in der Vergangenheit haben Mitarbeiter des Deutschen Notarinstitutes an Seminaren an der Universität Würzburg teilgenommen.

Anders als bei den Instituten für Anwaltsrecht macht es wenig Sinn, eine spezifische Notarausbildung zu planen, da der Kreis der zukünftigen Notare vergleichsweise klein ist. Dennoch ist die Berücksichtigung notarrechtlicher Fragestellungen, der Funktion des Notars und seiner Aufgaben im Rechtssystem in der universitären Lehre wünschenswert. Dadurch kann zum einen über die Bedeutung des Notars aufgeklärt werden, zum anderen sind notarspezifische Fragestellungen häufig Fragestellungen der Vertragsgestaltung, die für die meisten Juristen von Interesse sind. Generell haben sich auch die Institute für Anwaltsrecht zur Aufgabe gesetzt, die rechtsberatende Konfliktvermeidung in Vorlesungen und Seminaren zur Vertragsgestaltung einzuüben. Ziel ist, dass Fragen der Vertragsgestaltung, der rechtsberatenden Konfliktvermeidung und der gestaltenden Konfliktregelung außerhalb der Gerichte nicht nur in Vorlesungen zur Vertragsgestaltung, sondern in verschiedenste Vorlesungen (z. B. Kaufrecht, Erbrecht, Familienrecht, Öffentl. Recht, Steuerrecht, etc.) ergänzend einfließen, damit die Studenten frühzeitig nicht nur den Blick der richterlichen Urteilsfindung, sondern auch den der vertragsgestaltenden Falllösung lernen. Dies kann zum einen durch Einführungsvorlesungen in die Vertragsgestaltung, durch notarrechtlich orientierte Seminare, aber auch durch ergänzende Vorträge von Praktikern bei klassischen Lehrveranstaltungen (z. B. zum Schuldrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, etc.) erreicht werden. Der Zukunftszweig der "Streitvermeidung, Streitschlichtung, Mediation" könnte auch in der universitären Lehre eingeübt werden.

Die Erfahrungen an der Universität Würzburg können dann Vorbildfunktion für andere Universitäten haben.

4. Dokumentation und Bibliothek

Dem Institut für Notarrecht steht der Zugang zur Bibliothek des Deutschen Notarinstitutes zur Verfügung. Die Kooperation dient daher auch dem weiteren Auf- und Ausbau einer umfassenden notarrechtlichen Bibliothek, in der alle wesentlichen notarspezifische Fragestellungen betreffenden Publikationen erfasst sind.

 

 

 

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Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg • Gerberstraße 19 • 97070 Würzburg