I.
Aufgaben
Aufgaben
des Instituts sind:
*
die wissenschaftliche Erforschung notarrechtlicher Fragestellung auf dem
Gebiet des materiellen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der
Vertragsgestaltung;
*
Unterstützung von Lehrveranstaltungen an der Unversität Würzburg
(Seminare, Vorlesungen, etc.);
*
Durchführung wissenschaftlicher Tagungen, Vorträge auf Seminaren zu
notarspezifischen Fragestellungen;
*
die Förderung und Anregung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben
(Seminararbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationen, Forschungsprojekte, etc.);
*
Herausgabe wissenschaftlicher Schriften in der Schriftenreihe der
Notarrechtlichen Vereinigung.
II.
Institutsträger – Rechtsstellung
Das
Institut ist eine rechtlich unselbständige Abteilung der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung e. V., Würzburg, erhält aber eine
organisatorische Verselbständigung mit der vorliegenden Satzung.
Das
Institut beruht auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität
Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung (evtl. zusammen mit
der Rheinischen Notarkammer und dem Bayerischen Notarverein). Sobald die
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Universität Würzburg
einen Antrag beim Freistaat Bayern stellen, damit dem Institut gem. Art. 129
Abs. 5 BayHochschulG die Stellung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der
Universität Würzburg mit der Bezeichnung "Institut für Notarrecht an
der Universität Würzburg" verliehen wird.
III.
Leitung des Institutes
Das
Institut wird von einem Institutsvorstand geleitet.
Dem
Institutsvorstand gehören an:
*
3 Hochschullehrer der Universität Würzburg
*
3 Notare
Die
Mitglieder des Vorstandes werden vom Institutsträger ernannt und abberufen.
Dem
Institutsvorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Institutes. Er
nimmt dabei auf Wünsche und Anregungen des Institutsträgers und der
Juristischen Fakultät Würzburg Rücksicht.
Der
Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter
und beruft einen Geschäftsführer.
Vorstandssitzungen
finden mindestens viermal jährlich statt. Die Vorstandssitzungen werden vom
Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Über die
Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Der Geschäftsführer des
Deutschen Notarinstitutes nimmt an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht
teil.